Informationen apetito catering | |
Informationen zum
Internetbestellsystem und der Registrierung |
Elterninformation apetito |
Übersicht Zusatzstoffe und Allergenkennzeichnung |
Kennzeichnung.pdf |
Lebensmittelunverträglichkeit
Sollten Lebensmittelunverträglichkeiten bestehen, melden Sie sich
bitte telefonisch bei unserem "Team Abrechnung" unter der Nummer
05971/8016222. Dort wird Ihr Anliegen aufgenommen und
weitergeleitet. Sie bekommen dann, ohne Kostenaufschlag ein
allergiegerechtes Mittagessen.
Vergünstigtes Mittagessen für Schüler und Schülerinnen
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Schüler und Schülerinnen mit Anspruch auf vergünstigtes
Mittagessen haben die Möglichkeit einen entsprechenden -Antrag zu
stellen. Der Kurzantrag muss nur dann ausgefüllt werden, wenn die
Familie Wohngeld oder Kindergeldzuschlag bezieht.
Für das Schuljahr 2022/2023 benötigt der Caterer den
entsprechenden Bewilligungsbescheid des Jobcenters/Sozialamts.
Elterninformation der Stadt Köln zum ermäßigten
Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten
Sie erhalten Leistungen | Was ist zu tun |
vom Jobcenter (ALG II) vom Sozialamt (Sozialhilfe) vom Sozialamt (Bereich Asyl) |
Zum Stichtag 30.09. (1. Halbjahr) / 15.03.
(2. Halbjahr) beziehen Sie laufende Leistungen. Sie legen bitte Ihren Leistungsbescheid in der Schule / Kindertagesstätte vor. Ein BuT-Antrag muss nicht gestellt werden. |
Wohngeld Kinderzuschlag |
Sie stellen vor Ort in der Schule /
Kindergarten einen BuT-Kurzantrag. Sie geben den Antrag zusammen mit einer Kopie des Leistungsbescheides über Wohngeld / Kinderzuschlag direkt vor Ort ab. Zum Stichtag 30.09. (1. Halbjahr) / 15.03. (2. Halbjahr) beziehen Siel aufende Leistungen. |
Information für Geringverdiener
Sie verfügen über ein
geringes Einkommen und zählen zu den sogenannten
Geringverdienern, erhalten jedoch keine der o.g.
Sozialleistungen |
Sie zahlen zunächst den Komplettpreis je
mehrtägige (Klassen-) Fahrt und Ausflüge, können aber einen
BuT- Antrag, Modul mehrtägige (Klassen-) Fahrten und
Ausflüge, stellen. Hierfür müssen Sie zunächst Ihr Einkommen durch das örtlich zuständige Jobcenter prüfen lassen. An folgenden Stellen bekommen Sie Informationen für die Geringverdiener und die erforderlichen Unterlagen zur Einkommensüberprüfung: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/bildungspaket/ Merkblatt Geringverdiener http://www.jobcenterkoeln.de/site/zustaendigkeiten Telefonische Auskunft erhalten Sie vom Call Center der Stadt Köln unter der Rufnummer (0221/221-0) oder dem Service Center des Jobcenters unter der Rufnummer 0221/ 964 43 401 Das Jobcenter stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, welche dem Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beigefügt werden muss. |
Hier können Sie den Kurzantrag für das Mittagessen herunterladen.
igis (Sekundarstufe I)
Frankstraße 26
50676 Köln
Tel.: 0221 - 355 831 28
Fax: 0221 - 355 831 21